Urlaubs- und Krankheitstage

Während des PJs haben Studierende Anspruch auf 30 Urlaubstage. Diese können nach Rücksprache mit dem PJ Krankenhaus frei gewählt werden. Wichtig ist zu beachten, dass maximal 20 Urlaubstage pro Tertial genommen werden dürfen. In einem gesplitteten Tertial dürfen KEINE Urlaubstage genommen werden.

Krankheitstage gelten offiziell als Urlaubstage. Die genaue Handhabung ist abhängig vom Krankenhaus und muss im Einzelfall besprochen werden.