Die Frage der Kompensation

Unbestritten ist, dass die Hochschulen zur Sicherung und Verbesserung der Lehrqualität und Studienbedingungen weitere Mittel benötigen. Der ersatzlose Wegfall der Studiengebühren hätte demnach eine massive Verschlechterung der Situation nach sich gezogen. Aus diesem Grund hatte die Studentische Vertretung von Anfang an nicht nur die Abschaffung der Studienbeiträge propagiert, sondern auch mindestens die volle Kompensation der Mittel aus dem allgemeinen Staatshaushalt. Diese Forderung wurde auch während des Volksbegehrens sowohl öffentlich als auch bei Gesprächen mit der Politik immer wieder betont. Würden die Kompensationsmittel nur durch Umschichtungen innerhalb des Etats des Wissenschaftsministeriums zustande kommen, hätte dies nur einen sehr geringen oder keinen Nutzen, da das Geld an anderer Stelle den Hochschulen fehlen würde.

In der Forderung nach einer vollen Kompensation enthalten war die Forderung nach der Beibehaltung der paritätischen Mitsprachemöglichkeiten der Studierenden bei der Vergabe der Mittel. An vielen Stellen hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, die Studierenden bei der Verbesserung der Studienbedingungen in die Entscheidungsprozesse gleichberechtigt miteinzubeziehen, da sie die Einzigen sind, die täglich mit ihrer jeweiligen Studiensituation konfrontiert sind und die den Überblick über die gesamte Lehre haben. Nur mit den Studierenden zusammen können die drängendsten Probleme erkannt und behoben werden.

Da auch die Regierung erkannte, dass der Freistaat die wegfallenden Studiengebühren in voller Höhe ausgleichen musste, um weiterhin ein wettbewerbsfähiger und attraktiver Wissenschaftsstandort innerhalb Deutschlands, aber auch global, zu bleiben. Und um sich als solcher weiter entwickeln zu können, wurde gleichzeitig mit der Abschaffung der allgemeinen Studienbeiträge im Landtag das Bildungsfinanzierungsgesetz verabschiedet, das die volle Kompensation und die paritätische Mitwirkung der Studierenden vorsieht.

Die Zweckbindung zur Verbesserung der Studienbedingungen blieb erhalten. Der Wille zur dauerhaften Kompensation zeigt sich darin, dass eine feste jährliche Kompensationssumme, die sich an den Gesamteinnahmen aus Studienbeiträgen im vergangenen Jahr orientiert, im Bayerischen Hochschulgesetz – und nicht nur im Haushaltsgesetz für die Jahre 2013/14 – verankert ist.