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Forderung an Hochschulleitung "Umgang mit Streiks"
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Umgang mit Streiks
Der Fachschaftenrat fordert die Hochschulleitung auf,
für das Eintreten eines flächendeckenden oder erheblichen Ausfalls des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV)
- dauerhaft einheitliche, fakultätsübergreifende Verfahren zum Umgang mit betroffenen Prüfungen, Praktika und verpflichtenden Lehrveranstaltungen zu erstellen;
- sicherzustellen, dass Studierenden in solchen Fällen keine prüfungsrechtlichen Nachteile entstehen, insbesondere kein Verfall von Zulassungsvoraussetzungen, Bonusleistungen oder Prüfungsansprüchen;
- zu gewährleisten, dass betroffene Leistungen in zumutbarer Weise und grundsätzlich innerhalb desselben Semesters oder einem festen Zeitraum nachgeholt werden können
- auszuschließen, dass sich aus derartigen Ereignissen negative Auswirkungen auf
Regelstudienzeit, Höchststudiendauer oder sonstige studienrelevante Fristen (GOPs) ergeben;
- eine veröffentlichte und transparente Handreichung zum Vorgehen in vergleichbaren Ausnahmesituationen zu erarbeiten;
- unverzüglich eine zentrale, verbindliche und universitätsweite Kommunikation der Situation insbesondere einschließlich der Handreichung an alle Studierenden sowie Lehrenden sicherzustellen.
Antragsbegründung
In jüngerer Vergangenheit kam es wiederholt zu sehr kurzfristig angekündigten, teils flächendeckenden Ausfällen des öffentlichen Personennahverkehrs. Diese Ereignisse haben wiederholt gezeigt, dass an der TUM bislang keine verbindlichen, universitäts- beziehungsweise schoolweiten einheitlichen Regelungen für den Umgang mit derartigen Infrastrukturstörungen bestehen.
Die derzeitige Praxis überlässt Entscheidungen weitestgehend einzelnen Lehrenden oder Fakultäten. Dies führt zu uneinheitlichen Lösungen, verzögerter Kommunikation und sorgt für eine erhöhte Unsicherheit bei Studierenden.
Großflächige Störungen im öffentlichen Nahverkehr stellen für Studierende eine erhebliche Mobilitätseinschränkung dar. Ein flächendeckend stark eingeschränktes Leistungsangebot bis hin zur regional vollständigen Einstellung des ÖPNV-Betriebs macht eine zuverlässige Erreichbarkeit der Hochschulstandorte praktisch unmöglich. An der TUM verschärft sich für viele Studierende aufgrund der über das gesamte Münchner Stadtgebiet verteilten Standorte und besonders durch die Abgelegenheit der Standorte Garching und Freising die Situation. Zusätzlich sind durch die angespannte Wohnsituation in München ein Großteil der Studierenden auf gesamt München verteilt und deshalb auf den öffentlichen
Nahverkehr zum Erreichen der Universitätsstandorte angewiesen. So verzeichnet die Station Garching-Hochbrück laut MVG-Basisdaten (November 2022) bis zu 17.000 U-Bahn-Fahrgäste täglich.
In einem solchen Szenario kann den Studierenden keine individuelle Pflichtverletzung angelastet werden, da es für die breite Masse an praktikablen und zumutbaren Alternativen zur Erreichung der Hochschulstandorte fehlt. Es handelt sich um eine grundsätzliche Infrastrukturstörung. Selbst bei einem eingeschränkten Notbetrieb ist es
Studierenden aufgrund der Dynamik und der Kurzfristigkeit der Kommunikation der Verkehrsbetriebe nicht möglich, verlässlich zu planen, um den Hochschulstandort pünktlich und sicher zu erreichen.
Gleichwohl können aus dem Nichterscheinen zu Prüfungen oder verpflichtenden Lehrveranstaltungen erhebliche studienrechtliche Nachteile resultieren.
Insbesondere sind hierbei zu nennen:
- die Gefahr von Fehlversuchen, die vor allem bei Studiengängen mit GOPs zum endgültigem Nichtbestehen führen können.
- Unsicherheiten hinsichtlich Fristen,
- damit einhergehend erheblichen organisatorischen und psychischen Druck auf Studierende
- (als auch Ängste über den) Verfall von Bonusleistungen oder
Zulassungsvoraussetzungen# klammer drin lassen oder Klammer raus
Zudem entsteht eine faktische Ungleichbehandlung, wenn vergleichbare Sachverhalte abhängig von der School oder dem Lehrstuhl unterschiedlich gehandhabt werden.
Deshalb sehen wir die Hochschulleitung in der Pflicht verbindliche Verfahren zu verabschieden, die:
- Studierende vor unverhältnismäßigen Nachteilen und
- Lehrende vor Einzelfallentscheidungen schützen,
- schoolübergreifend einheitliche Maßstäbe gewährleistet, sowie
- die institutionelle Handlungsfähigkeit der Universität in Ausnahmesituationen stärkt.