Themenseite zur Reform des bayerischen Hochschulgesetzes

Auf dieser Seite findet ihr alles zur aktuellen Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes und wie wir darauf reagiert haben.

Update zum BayHIG

Am 21.07.2022 wurde das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom Bayerischen Landtag beschlossen. Es wurden seit unserer letzen Kritik viele Punkte verbessert und eingearbeitet, jedoch nicht alle. So sehen wir weiter große Probleme darin, dass zum Beispiel das Thema Nachhaltigkeit nicht konsequent angegangen wurde oder dass die Studienzuschüsse nicht im Gesetz festgeschrieben sind. Die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen sind auch erlaubt worden. 

Unsere bestehende Kritik in Stichpunkten

  • Einführung der Möglichkeit für Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen
  • Keine gesetzliche Festschreibung der Studienzuschüsse
  • Keine Dynamisierung der Studienzuschüsse: wir erhalten genau so viel Geld pro Studi wie 2013, während bspw. die Personalkosten erheblich gestiegen sind
  • Themen wie Nachhaltigkeit und die interne Verwaltung der Hochschulen wurde nur halbherzig angegangen, es fehlt an konkreten Zielen

Innovationen

Doch es gibt auch positive Punkte, die uns erlauben, innovativer und moderner zu werden: 

  • Förderung von Gleichstellung
  • Verankerung der Rechte der Landesstudierendenvertretung
  • Das Thema der Nachhaltigkeit wird überhaupt einmal angegangen

Weiterführende Informationen

Weiterführend hat die LAK Bayern (Landesstudierendenvertretung Bayern) einige Pressemittelungen herausgegeben, auf die wir verweisen möchten: 

Unsere Kritik vom Sommer 2021

Hier findet ihr unsere größten Kritikpunkte am Entwurf des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) kurz & knapp ausformuliert. Diese Kritik bezieht sich auf den Entwurf vom Sommer 2021, der Gesetzesentwurf hat sich mittlerweile weiterentwickelt und wurde anders beschlossen. Aus Gründen der Transparenz und um die Enwicklung nachvollziehen zu können, lassen wir die damaligen Kritikpunkte online. 

Demokratische Grundstrukturen & Mitbestimmung

  • In Gremien gibt es eine nach oben offene Professor*innen-Mehrheit. D.h. die anderen Statusgruppen (u.a. Studierende) könnten noch weniger gewichtet werden
  • Dekan*innen sollen nicht mehr demokratisch gewählt werden
  • Der Hochschulrat (welcher u.a. mit externen Mitgliedern auf Vorschlag des Präsidium besetzt wird) soll die Grundordnung der Universität beschließen können

Studienzuschüsse

Die Studienzuschüsse fehlen komplett aus dem Gesetzentwurf. Studienzuschüsse sind finanzielle Mittel des Freistaats Bayern, die den Hochschulen zur Verfügung stehen, um die Studienbedingungen zu verbessern. Das Geld ist nicht kapazitätswirksam, d.h. das Geld ist nicht für die Schaffung von Studienplätzen, sondern für die Verbesserung der vorhandenen Plätze. Diese konnten bisher von den Studierendenvertreter*innen paritätisch verteilt und für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden.

Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen

Es sollen Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen eingeführt werden. Wir sind überzeugt, dass dies auch besonders Begabte hindern wird bei uns zu studieren und damit die Vielfalt und die Forschungsstärke reduziert wird. 

Grundrechtseinschränkungen bei Prüfungen

In Art. 114 des Gesetzentwurfes wird folgender Satz festgeschrieben, den wir äußerst kritisch sehen:

Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes und Art. 106 Abs. 3 der Verfassung) eingeschränkt werden.

Eine so bedenkenlose und generelle Einschränkung von Grundrechten in Form eines Freifahrtsscheins kann unserer Meinung nach nicht in einem Hochschulgesetz stehen bleiben.

Verankerung von Nachhaltigkeit

Zwar ist Nachhaltigkeit als Begriff generell erwähnt, jedoch vermissen wir eine weitere strukturelle Verankerung von Nachhaltigkeit, z.B. in Form von Nachhaltigkeitsberichten oder Nachhaltigkeitsbeauftragten.


(Stand: 15.07.2021)

Juli 2021: Postkartenaktion - jetzt seid Ihr gefragt!

Damit auch IHR euren Unmut gegen das geplante Hochschulgesetz kundtun könnt, haben wir uns eine Postkartenaktion überlegt. Einfach ausfüllen - und wir schicken sie für euch ans Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ab!

Hier gehts zum Formular: sv.tum.de/postkartensaktion

Sommersemester 2023

Wann? Di, 16. Mai; 9:45-11:15 (München) oder 10:00-12:00 (Garching, WZW)

Wo? Audimax Innenstadt, MW001 Garching, HS14 Weihenstephan; Links zum Stream findet ihr im Moodle-Kurs

Im Rahmen der Studentischen Vollversammlung informieren wir euch über die aktuellen Entwicklungen der Hochschulpolitik und über anstehende Events.
Ob Studiengebühren, Studienzuschüsse oder Entwicklungen der Lehre an der TUM, wir berichten und nehmen uns danach gerne die Zeit für eure Fragen, die euch rund um das Studium beschäftigen. 

Nach unserem Vortrag stehen wir für eure Fragen bereit. Die SVV findet als Vorlesung mit interaktivem Teil statt. 

Wir freuen uns auf Euch!

Die Folien dazu findet ihr nach dem Livestream im Moodle-Kurs!

Mai 2021: erster Entwurf des bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) wird veröffentlicht

Am 18. Mai 2021 hat das Bayerischen Staatsministerum für Wissenschaft und Kunst den ersten Entwurf für das neue Hochschulgesetz veröffentlicht.

Weitere Infos gibt's auf der Website vom Ministerium.

In den Medien

Eine Auswahl von Medienauftritten zur Reform des Hochschulgesetzes

Februar 2021: Unser Positionspapier zu den Eckpunkten

Positionspapier zur Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes

TUM, News, Pressemitteilung |

Wir haben uns zusammen mit der Promovierendenvertretung (Graduate Council) intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und gemeinsam ein Positionspapier verfasst, in dem unsere Vision zur zukünftigen Entwicklung der Technischen Universität München vor dem Hintergrund der Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes dargelegt wird.

Pressemitteilung

Seit das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Eckpunkte zur geplanten Hochschulrechtsreform im Oktober 2020 veröffentlicht hat, ist eine breite und konstruktive Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der bayerischen Hochschullandschaft entbrannt. In dieser Diskussion wird die Sichtweise der nächsten Generation an Wissenschaftler*innen, welche sich gerade in Ausbildung befindet, leider nur in geringem Maße berücksichtigt. Diese Generation bildet beispielsweise an der Technischen Universität München mit ca. 45.000 Studierenden und ca. 7.000 Promovierenden die größte Gruppe, die ähnliche Vorstellungen für eine innovative bayerische Hochschullandschaft miteinander teilt.

Daher haben die Studentische Vertretung und die Promovierendenvertretung (Graduate Council) sich intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt und gemeinsam ein Positionspapier verfasst, in dem ihre Vision zur zukünftigen Entwicklung der Technischen Universität München vor dem Hintergrund der Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes dargelegt wird. Die Inhalte wurden durch Arbeitsgruppen erarbeitet, in den regulären Sitzungen der Vertretungen diskutiert und abschließend in parlamentarischen Prozessen als Positionspapier durch den Fachschaftenrat und den Graduate Council verabschiedet.

Das neunseitige Papier ist nicht als reine Kritik an den veröffentlichten Eckpunkten zur Hochschulrechtsreform zu verstehen. Es soll vielmehr die Anforderungen der nächsten Generation an Wissenschaftler*innen an ein Hochschulinnovationsgesetz zum Ausdruck bringen und als Einladung zu einem konstruktiven Dialog dienen.


Oktober 2020: Eckpunktepapier zur Hochschulgesetzreform

Am 20. Oktober 2020 veröffentlichte das Bayerischen Staatsministerum für Wissenschaft und Kunst in einem Eckpunktepapier die ersten Ideen und Visionen zum neuen Hochschulgesetz. Im Fokus standen mehr Freiheit, Transfer und unternehmerische Betätigung von Hochschulen und Universitäten.

Weitere Infos gibt's auf der Website vom Ministerium.