Wie werden die Studienzuschüsse an der TUM vergeben?

Die Vergabe der Studienzuschüsse an der TU München ist in der Studienzuschusssatzung geregelt (als pdf.). Dort wird zwischen Konzepten auf Fakultäts- (Fakultätsaufgaben) und zentraler Ebene (Gemeinschaftsaufgaben) unterschieden. Von jährlich ca. 20 Mio. € stehen

  • 60% für Fakultätsaufgaben und
  • 40% für Gemeinschaftsaufgaben

zur Verfügung. Dabei werden die Fakultätsmittel nach Studierendenzahlen auf die Fakultäten verteilt.

Bei den Studienbeiträgen wurden noch 80% direkt an die Fakultäten verteilt und nur 20 % der Mittel für zentrale Aufgaben verwendet. Um strategischer planen zu können und Synergien zu nutzen wurde das geändert. Es soll jedoch jetzt verstärkt Geld aus Gemeinschaftsmitteln in Konzepte fließen, von denen mehrere oder alle Fakultäten wieder profitieren.


Fakultätskonzepte: Wenn beispielweise ein Lehrstuhl gerne ein neues Praktikum anbieten und dadurch die Studienbedingungen verbessern möchte, dann reicht er ein Konzept (bestehend aus Zielen, Maßnahmen und Überlegungen zur Qualitätssicherung) ein. Das wird in der sogenannte Planungskommission diskutiert, priorisiert und beschlossen.

In der Planungskommission sitzen:

  • zur einen Hälfte Studierende der Fakultät
  • zur anderen Hälfte:
    • die Studiendekane/innen der Fakultät
    • sowie weitere Dozierende oder Mitarbeiter/innen

Der Dekan hat ein Vetorecht. Der Präsident hat ein Vetorecht, falls Konzepte den hochschulpolitischen Zielsetzungen widersprechen. Das Hochschulpräsidium genehmigt abschließend die Konzepte.


Gemeinschaftskonzepte: Auf zentraler Ebene erarbeitet das Erweiterte Hochschulpräsidium (Hochschulpräsidium und Dekaninnen und Dekane - ohne Studierende) einen Fünfjahresplan zur Verwendung der 40% für Gemeinschaftsaufgaben. Dieser Fünfjahresplan wird anschließend in der sogenannten Strukturkommission mit Konzepten gefüllt.

In der Strukturkommission sitzen:

  • Zur einen Hälfte Studierende:
    • Die Vertreter/innen der Studierenden im Senat
    • Der/die Vorsitzende des Fachschaftenrat
    • Ein/e vom Fachschaftenrat gewählten Vertreter/in
  • Zur anderen Hälfte:
    • Kanzler/in (Vorsitz)
    • Vizepräsidenten/in für Studium und Lehre
    • Sprecher der Studiendekane
    • Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in

Wie auch bei den Fakultätsmitteln hat der Präsident hat ein Vetorecht, falls Konzepte den hochschulpolitischen Zielsetzungen widersprechen. Die Konzepte werden abschließend vom Hochschulpräsidium genehmigt.