AStA

Aufgaben der Studentischen Vertretung

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben wählt der Fachschaftenrat Vorsitzende, Referenten und Beauftragte. Diese bilden den Allgemeinen Studentischen Ausschuss (AStA) und treffen sich jeden zweiten Dienstag, um 18:30 Uhr, im AStA-Büro. Auch diese Sitzungen sind öffentlich, Ihr seid herzlich eingeladen vorbeizuschauen. Die nächsten Termine findest du hier.

Die Aufgaben der Studentischen Vertretung sind im bayerischen Hochschulgesetz festgeschrieben. Die Ausgestaltung dieser Aufgaben liegt in unseren Projekten:

Aufgaben laut Bayerischem Hochschulgesetz

Das Bayerische Hochschulgesetz sieht für die Studentische Vertretung folgende Aufgaben vor:

  1. Die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule.
  2. Fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben.
  3. Die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden.
  4. Die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

So sieht das konkret aus: Unsere Themen und Projekte

  • Mitwirkung bei der Verteilung der Studienzuschüsse
  • Schaffung von Lern- und Arbeitsräumen für Studierende
  • Bewertung von Satzungen und Berufungen
  • Mitwirkung an der Umsetzung der Bologna-Reform
  • Verbesserung von IT-Diensten der Universität
  • Beschäftigung mit Studentischem Wohnraum
  • Organisation von Partys und Festivals
  • Organisation der Ringvorlesung Umwelt
  • Kontakt mit dem Studierendenwerk
  • und vieles mehr