Gewählte Gremien

1) Senat

Der Senat ist das höchste Gremium der Hochschule und besteht aus 11 stimmberechtigen Mitgliedern, darunter zwei studentische Vertreter, die Du bei den Hochschulwahlen wählen darfst.

Im Senat geht es um:

  • von der Hochschule zu erlassende Rechtsvorschriften
  • Vorschläge zur Änderung von Studiengängen
  • Genehmigungen neuer oder geänderter Fachprüfungsordnungen (FPSOs)
  • Forschungsschwerpunkte, sowie Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen
  • Stellungnahmen zu Berufungen 

2) Fakultätsrat oder School Council

Der Fakultätsrat ist das oberste Entscheidungsgremium Deiner Fakultät, der School Council für Deine School. In diesem Gremium sitzen je nach Größe 2 oder 4 studentische Vertreter, die Du bei den Hochschulwahlen wählen darfst.

Im Fakultätsrat geht es um:

  • allgemeine Lehrangelegenheiten (z.B. Studiengänge, -richtungen, Lehraufträge)
  • Habilitationen (förmliche Bestätigung der Lehrbefähigung)
  • Erteilung der Lehrbefugnis und die Berufung von Professoren

Die Beschlüsse des Fakultätsrates müssen häufig von der Hochschulleitung und evtl. auch vom Senat bestätigt werden, um wirksam zu werden.

3) Studienfakultätsrat

Am TUM Campus Straubing (TUMCS) wird ein Studienfakultätsrat und ein Institutsrat gewählt, die sich die Aufgaben des Fakultätsrats teilen.

4) Fachschaftsvertretung

Deine Fachschaftsvertretung besteht aus den Studierenden, die Du bei den Hochschulwahlen wählen darfst. Die Anzahl der gewählten Vertreter hängt von der Größe des Fachbereichs ab, beläuft sich aber auf mindestens 12.

Deine Fachschaftsvertretung ist grundsätzlich Dein Ansprechpartner, wenn Du irgendwo Probleme hast. Außerdem vertritt Deine Fachschaftsvertretung Deine Interessen gegenüber der Fakultät und gegenüber den anderen Fachschaften im Fachschaftenrat.