Gremien der Technischen Universität

  • höchstes Gremium der Hochschule
  • besteht ab nächstem Amtsjahr aus 11 stimmberechtigen Mitgliedern (2 gewählte studentische Vertreter)
  • Aufgaben:
    • von der Hochschule zu erlassende Rechtsvorschriften
    • Vorschläge zur Änderung von Studiengängen
    • Genehmigungen neuer oder geänderter Fachprüfungsordnungen (FPSOs)
    • Forschungsschwerpunkte, sowie Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen
    • Stellungnahmen zu Berufungen

Der Fachschaftenrat (FSR) ist eine Art Parlament der Fachschaften und das höchste überfakultäre studentische Gremium. Jede der momentan 20 Fachschaften entsendet zu den Sitzungen, die in der Regel alle drei Wochen stattfinden, einen Vertreter. Je nach Anzahl der Studierenden haben die Fachschaften eine unterschiedliche Zahl an Stimmen im Fachschaftenrat – von minimal zwei Stimmen bis fünf Stimmen für die Fachschaft Maschinenbau. Im Fachschaftenrat werden Themen diskutiert, die fakultätsübergreifend die Studierenden betreffen, wie z.B. Studiengebühren, Semesterticket oder das Deutschlandstipendium. Außerdem können an den Fachschaftenrat Anträge auf finanzielle Mittel oder zur Ausleihe der AStA-Technik gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, jeder Studierende hat Antrags- und Rederecht.

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben wählt der Fachschaftenrat Vorsitzende, Referenten und Beauftragte. Diese bilden den Allgemeinen Studentischen Ausschuss (AStA) und treffen sich in der Regel jeden Dienstag um 19 Uhr im AStA-Büro. Auch diese Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, Ihr seid herzlich eingeladen vorbeizuschauen.

https://www.asta.tum.de

Gremien der medizinischen Fakultät

  • oberstes Entscheidungsgremium Deiner Fakultät
  • 4 gewählte studentische Vertreter
  • Aufgaben:
    • allgemeine Lehrangelegenheiten (z.B. Studiengänge, -richtungen, Lehraufträge)
    • Habilitationen (förmliche Bestätigung der Lehrbefähigung)
    • Erteilung der Lehrbefugnis und die Berufung von Professoren

à Die Beschlüsse des Fakultätsrates müssen häufig von der Hochschulleitung und evtl. auch vom Senat bestätigt werden, um wirksam zu werden

Zur effektiven Zusammenarbeit zwischen der zentralen fakultären Einheit, dem TUM MEC und den Lehrstühlen dienen die Curriculums- und die Studienkommission.

Die Curriculumskommission wird vom Studiendekan und dem Wissenschaftlichen Leiter des TUM MEC geleitet. Unter deren Koordination tagen Vertreter aller Lehrbereiche zusammen mit vier Studierendenvertretern. Lehrbereiche sind Fächergruppierungen, die von einem gemeinsamen Lehrkoordinator  vertreten werden. In diesem Gremium werden Konzepte zur Anpassung des Curriculums  z.B. zur Umsetzung der geänderten Approbationsordnung oder als ständige Reaktion auf Evaluationsergebnisse oder Studierendenbefragungen erstellt und schlussendlich der SK vorgestellt.

Als Vertreter/in in der CK hat man die Möglichkeit, sich aktiv und direkt für die Sichtweisen und Anliegen der Studierenden einzusetzen und unmittelbar an der Verbesserung  der Lehre beizutragen.

Die CK setzt sich aus den Vertretern und Stellvertretern der 8 Lehrbereiche (LB) zusammen. Beispiele für LB sind z.B. Kopf& Geist (LB 5), Knochen, Haut& Weichteile (LB 8) oder etwa LB 3 PJ& Vorklinik. Zusätzlich sind 4 Studierendenvertreter zugelassen. Zurückliegende Projekte waren etwa die Entwicklung des neuen Untersuchungskurses, die Entwicklung der neuen Interdisziplinären Vorlesung oder Planung der zurückliegenden Curriculumsreform.

Die Studienkommission dient als Informationsplattform und der breiten Konsensfindung. Über Vorschläge aus der Curriculumskommission wird diskutiert und entschieden, um dem Fakultätsrat als beschlussfassendes Organ vorgelegt werden zu können.

6 Studierende sind zusätzlich zu einem i.V. zur CK erweiterten Kreis an Lehrverantwortlichen (zwei pro Lehrstuhl) zugelassen.

Allgemeines:

Seit dem Sommersemester 2007 werden aufgrund Art. 71 Abs. 6 des Bayerisches Hochschulgesetzes (BayHSchG) Studienbeiträge erhoben,  welche der Verbesserung der Studienbedingungen dienen sollen. Ein bestimmter Anteil der Beiträge wird für die Finanzierung der Konzepte zentraler Einrichtungen verwendet. Die verbleibenden Mittel werden den Fakultäten zugewiesen. Über deren Verwendung entscheidet dann die jeweilige Studienbeitragskommission, welche zweimal im Semester tagt.

Zusammensetzung:

Das Gremium wird für ein Jahr benannt und setzt sich aus acht Mitgliedern wie folgt zusammen:

  • vier FakultätsvertreterInnen aus der Curriculumskommission (gewählt)
  • vier studentische VertreterInnen (von der Fachschaft benannt)
  • Vorsitz der Kommission: StudiendekanIn

Antragsstellung:

Lehrende, sowie Studenten können einen Antrag einreichen, welcher bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der nächsten Sitzung eingereicht werden muss. Das notwendige Formblatt, sowie die Termine der aktuellen Sitzungen und das vollständige Studienbeitragskonzept sind auf MediTUM unter Information -> Studienbeiträge verfügbar.

Abstimmungsmodus:

Ein Konzept gilt als verabschiedet, wenn eine absolute Mehrheit von 6 von 8 Stimmen erreicht wurde.

Das verabschiedete Konzept wird der „Präsidialkommission Studienbeträge“ zur Bewertung und dem Hochschulpräsidium zur Verabschiedung vorgelegt. Nach einem Jahr werden die verabschiedeten Konzepte erneut evaluiert. Die Daten dafür basieren auf studentischen Evaluationen, den Berichten über den Erfolg der Maßnahmen von den Verantwortlichen und der Beurteilung von TUM MeDiCAL.

Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir euch gerne während unserer Sitzungszeiten montags ab 18 Uhr zur Verfügung. Wir bitten um eine kurze Email vor eurem Besuch an

zentrale.fs@mh.tum.de

  • besteht aus den Studierenden, die Du bei den Hochschulwahlen wählen darfst
  • Dein Ansprechpartner, wenn Du irgendwo Probleme hast
  • vertritt Deine Fachschaftsvertretung Deine Interessen gegenüber der Fakultät und gegenüber den anderen Fachschaften im Fachschaftenrat